Die Eltern können ihr Kind selber anmelden
Die Anmeldung eines Kindes erfolgt durch die Eltern selbst oder mit deren Einverständnis u.a. durch folgende Fachpersonen: KinderärztInnen, Kindergartenlehrpersonen, SpielgruppenleiterInnen, Mütter-Väter-BeraterInnen und weitere. – Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Heilpädagogische Früherziehung und Logopädie im Frühbereich sind freiwillige Angebote. – Sie erhalten innerhalb von ca. 3 Wochen nach Anmeldung eine Eingangsbestätigung.
Anmeldungen für die Heilpädagogische Früherziehung sind bis zum 30. April des 1. Kindergartenjahres möglich.
Für die Logopädie im Frühbereich ist der Anmeldeschluss der 31. Dezember für Kinder, die im Folgejahr den Kindergarten besuchen.