Die Eltern können ihr Kind selber anmelden

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt durch die Eltern selbst oder mit deren Einverständnis u.a. durch folgende Fachpersonen: KinderärztInnen, Kindergartenlehrpersonen, SpielgruppenleiterInnen, Mütter-Väter-BeraterInnen und weitere. – Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder schriftlich. Die Heilpädagogische Früherziehung und Logopädie im Frühbereich sind freiwillige Angebote.

Sie erhalten innerhalb von ca. 3 Wochen nach Anmeldung eine Eingangsbestätigung.

BITTE BEACHTEN SIE: ab Januar 2023 sind in den Bezirken Baden und Lenzburg für die LOGOPÄDIE IM FRÜHBEREICH neu die stiftungNETZ und das Zentrum ASS gemeinsam zuständig. Weitere Details dazu finden Sie in den nachfolgenden Schreiben sowie über «Zweigstelle finden» auf der Seite ‹Kontakt’…

Logopädie im Frühbereich: neue Zuständigkeiten Bezirke BADEN und LENZBURG / Informationsschreiben stiftungNETZ und Zentrum ASS

Logopädie im Frühbereich: neue Zuständigkeiten Bezirke BADEN und LENZBURG / Informationsschreiben BKS (Kanton AG)

Anmeldungen für die Heilpädagogische Früherziehung sind bis zum 30. April des 1. Kindergartenjahres möglich. 

Für die Logopädie im Frühbereich ist der Anmeldeschluss der 31. Dezember für Kinder, die im Folgejahr den Kindergarten besuchen.